Kosten
Als approbierte Psychotherapeutin bin ich befähigt und berechtigt, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen und diese mit den Krankenkassen abzurechnen.
Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Von den gesetzlichen Krankenkassen sind drei Formen von Psychotherapie für die Kostenübernahme anerkannt, zu der auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört. Sie zählt zu den am häufigsten genehmigten Verfahren von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme bei meiner Krankenkasse?
Die ersten 2–4 Sitzungen nach dem Erstkontakt (so genannte probatorische Sitzungen) dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und dem Herausfinden der geeigneten Behandlung. Diese Stunden übernimmt die Krankenkasse direkt. Dann stellen wir gemeinsam einen Antrag an die Krankenkasse. Nach Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse entstehen für Sie keine Kosten.
Hinweis auf mögliche Nachteile durch eine Psychotherapie
Leider muss ich Sie auch darauf hinweisen, dass Ihnen eventuell später Nachteile entstehen können, wenn Sie sich einer Psychotherapie unterzogen haben. Diese können den Abschluss von Versicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen betreffen oder auch die Verbeamtung. Sprechen Sie mich an, um Ihre individuelle Situation zu klären und Möglichkeiten und Alternativen zu finden.